Der Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW verpflichtete 1976 in einem Runderlass die Kreise und kreisfreien Städte Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften / PSAG zur Entwicklung einer angemessenen flächendeckenden psychosozialen Versorgung zu bilden. Diese Aufgabe wurde auf 5 Jahre befristet den Gesundheitsämtern übertragen.
Ausgehend von diesem Erlass entstand in Gelsenkirchen die PSAG, die sich bis heute eigenständig im Rahmen von themenzentrierten Arbeitskreisen organisiert.
In Gelsenkirchen wird seither angestrebt, dass alle in der psychosozialen Versorgung tätigen Träger und Einrichtungen in der PSAG im Sinne eines freiwilligen Zusammenschluss vertreten sind. In diesem Sinne ist die PSAG in Gelsenkirchen seither maßgeblich an der Initiierung, Entwicklung und Begleitung relevanter sozialer Netzwerke und Projekte beteiligt.
Alle volljährigen interessierten und sachkundigen Bürger*innen sind eingeladen, ehrenamtlich Mitglied zu werden und in einem der themenzentrierten Arbeitskreise mitzuarbeiten.
Ziel ist – über die Grenzen der Interessen von Parteien, Trägern, Organisationen bzw. gesellschaftlicher Gruppierungen hinweg – die Entwicklung der psychosozialen Angebote und Strukturen zum Wohle aller Gelsenkirchener Bürger*innen mitzugestalten.
Wir gestalten die Zukunft unserer Stadt,
die PSAG in Gelsenkirchen